EEG-Reform 2027: Wer jetzt baut, sichert sich noch die 20-Jahres-Garantie
Die Bundesregierung plant ab 01.01.2027 die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Was das für dich bedeutet — und warum 2026 das letzte Jahr für Planungssicherheit ist.
Was ist geplant?
Die Bundesregierung bereitet eine EEG-Novelle vor, die die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 kWp ab dem 01.01.2027 abschaffen soll. Übergang zu marktorientierten Modellen (vor allem Direktvermarktung) ist geplant.
Hintergrund: Die deutsche Solar-Strommenge in Mittagsstunden übersteigt zunehmend den Bedarf. Negative Strompreise und Abregelungen kosten den Staat Milliarden bei stark wachsendem Anlagenbestand. Die Reform soll die Marktintegration beschleunigen und die EEG-Umlage entlasten.
Wer ist betroffen?
Alle Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2027. Bestandsanlagen mit IBN vor diesem Stichtag behalten ihre 20-Jahres-Garantie auf die zum Zeitpunkt der IBN gültigen Vergütungssätze.
Konkret heißt das:
- Anlage mit IBN 15.12.2026 → 20 Jahre lang 7,71 Ct/kWh garantiert
- Anlage mit IBN 15.01.2027 → Direktvermarktung zu schwankenden Marktpreisen (~5–7 Ct/kWh)
Konkretes Rechen-Beispiel
10 kWp Anlage in Bayern-Süd, optimal ausgerichtet, mit 8 kWh Speicher und Homeoffice-Profil:
* Direktvermarktungspreise sind eine Annahme. Tatsächliche Werte hängen von Strommarkt-Entwicklung 2027–2046 ab. Risiko steigt mit weiterem PV-Ausbau (mehr Mittagsspitzen).
Was bleibt 2027?
- Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung über die volle 20-Jahres-Periode
- Direktvermarktung als neuer Standard für Neuanlagen — meist über Aggregatoren wie Next Kraftwerke, energy2market
- 0% MwSt auf PV-Komponenten gilt unverändert (seit 2023)
- Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp gilt unverändert
- Eigenverbrauch wird wirtschaftlich noch wichtiger — bei niedrigeren Einspeisemargen
Aktuelle Lage (April 2026)
- EEG-Novelle 2027 in Vorbereitung beim BMWK
- EU-beihilferechtliche Genehmigung der erhöhten Sätze 2026 steht noch aus
- Konkrete Eckpunkte werden voraussichtlich im Herbst 2026 in den Bundestag eingebracht
- Solarspitzengesetz (Feb 2025) bleibt bestehen — keine Vergütung bei negativen Strompreisen, aber Förderdauer verlängert sich
Empfehlung
Wer eine PV-Anlage plant, sollte 2026 zur Inbetriebnahme kommen.
Installateure haben aktuell teils 6–9 Monate Vorlauf — Anfragen jetzt im Frühjahr/Sommer 2026 stellen, damit IBN bis Q4 2026 möglich ist. Wer erst Ende 2026 anfängt, riskiert, den Stichtag zu verpassen.