EEG-Reform 2027: Wer jetzt baut, sichert sich noch die 20-Jahres-Garantie

Die Bundesregierung plant ab 01.01.2027 die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Was das für dich bedeutet — und warum 2026 das letzte Jahr für Planungssicherheit ist.

31.12.2026
Stichtag für Bestandsschutz
20 Jahre
Garantierte Vergütung bei IBN bis Stichtag
ca. -10%
Geschätzter Renditenachteil ohne EEG-Garantie

Was ist geplant?

Die Bundesregierung bereitet eine EEG-Novelle vor, die die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 kWp ab dem 01.01.2027 abschaffen soll. Übergang zu marktorientierten Modellen (vor allem Direktvermarktung) ist geplant.

Hintergrund: Die deutsche Solar-Strommenge in Mittagsstunden übersteigt zunehmend den Bedarf. Negative Strompreise und Abregelungen kosten den Staat Milliarden bei stark wachsendem Anlagenbestand. Die Reform soll die Marktintegration beschleunigen und die EEG-Umlage entlasten.

Wer ist betroffen?

Alle Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2027. Bestandsanlagen mit IBN vor diesem Stichtag behalten ihre 20-Jahres-Garantie auf die zum Zeitpunkt der IBN gültigen Vergütungssätze.

Konkret heißt das:

  • Anlage mit IBN 15.12.2026 → 20 Jahre lang 7,71 Ct/kWh garantiert
  • Anlage mit IBN 15.01.2027 → Direktvermarktung zu schwankenden Marktpreisen (~5–7 Ct/kWh)

Konkretes Rechen-Beispiel

10 kWp Anlage in Bayern-Süd, optimal ausgerichtet, mit 8 kWh Speicher und Homeoffice-Profil:

IBN 09/2026 — Bestandsschutz
~1.360 €/J.
Mischsatz Einspeisung: 7.71 Ct/kWh, 20 Jahre garantiert
25-Jahres-Gewinn: 50.864
IBN 01/2027 — Direktvermarktung*
~1.224 €/J.
Annahme: ~5 Ct/kWh Marktpreis Einspeisung, schwankungsanfällig
25-Jahres-Gewinn: 43.234 (-15%)

* Direktvermarktungspreise sind eine Annahme. Tatsächliche Werte hängen von Strommarkt-Entwicklung 2027–2046 ab. Risiko steigt mit weiterem PV-Ausbau (mehr Mittagsspitzen).

Was bleibt 2027?

  • Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung über die volle 20-Jahres-Periode
  • Direktvermarktung als neuer Standard für Neuanlagen — meist über Aggregatoren wie Next Kraftwerke, energy2market
  • 0% MwSt auf PV-Komponenten gilt unverändert (seit 2023)
  • Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp gilt unverändert
  • Eigenverbrauch wird wirtschaftlich noch wichtiger — bei niedrigeren Einspeisemargen

Aktuelle Lage (April 2026)

  • EEG-Novelle 2027 in Vorbereitung beim BMWK
  • EU-beihilferechtliche Genehmigung der erhöhten Sätze 2026 steht noch aus
  • Konkrete Eckpunkte werden voraussichtlich im Herbst 2026 in den Bundestag eingebracht
  • Solarspitzengesetz (Feb 2025) bleibt bestehen — keine Vergütung bei negativen Strompreisen, aber Förderdauer verlängert sich

Empfehlung

Wer eine PV-Anlage plant, sollte 2026 zur Inbetriebnahme kommen.

Installateure haben aktuell teils 6–9 Monate Vorlauf — Anfragen jetzt im Frühjahr/Sommer 2026 stellen, damit IBN bis Q4 2026 möglich ist. Wer erst Ende 2026 anfängt, riskiert, den Stichtag zu verpassen.